Daten für den Stadtbezirk Elberfeld (0) am 31.12.2008Fläche in qkm: 11,07
Bevölkerung: 65.153
davon weiblich:33.422
männlich: 31.731
davon Ausländer: 13.526
Bevölkerungsdichte (Bevölk./qkm) 5.886
Ausländeranteil (in v.H.) 20,8
Arbeitslose: 5.096
Zugelassene Kfz privater Halter: 20.096
Daten für den Stadtbezirk Elberfeld West (1) am 31.12.2008Fläche in qkm: 10,37
Bevölkerung: 27.525
davon weiblich:13.982
männlich: 13.543
davon Ausländer: 4.322
Bevölkerungsdichte (Bevölk./qkm) 2.654
Ausländeranteil (in v.H.) 15,7
Arbeitslose: 1.597
Zugelassene Kfz privater Halter: 11.580
Daten für den Stadtbezirk Uellendahl-Katernberg (2) am 31.12.2008Fläche in qkm: 25,91
Bevölkerung: 37.879
davon weiblich:20.109
männlich: 17.770
davon Ausländer: 2.361
Bevölkerungsdichte (Bevölk./qkm) 1.462
Ausländeranteil (in v.H.) 6,2
Arbeitslose: 1.155
Zugelassene Kfz privater Halter: 19.624
Zitat
http://www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/rbs_statistik/Erläuterungen der Daten nach Stadtbezirken und Quartieren
Bevölkerung
Im Gegensatz zur amtlichen Ermittlung des Bevölkerungsbestands durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden durch die Auswertung des städtischen Einwohnermelderegisters nicht nur die Personen mit einziger oder Hauptwohnung gezählt, sondern auch Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt, die in Wuppertal lediglich ihre Nebenwohnung haben. Die stadteigene Fortschreibung fällt in der Summe deshalb höher aus als die amtliche. Während die amtliche Fortschreibung erst nach mehrmonatiger Verzögerung und nur für das Stadtgebiet insgesamt vorliegt, ermöglichen die kurzfristig zur Verfügung stehenden stadteigenen Einwohnerzahlen die Ausweisung innerstädtischer Ergebnisse.
Ausländerinnen und Ausländer
Zu den Ausländern rechnen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, einschließlich der Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer enthält grundsätzlich auch Flüchtlinge, Asylbewerber, anerkannte Asylanten und andere nichtdeutsche Personen mit besonderem Status, soweit sie in Wuppertal gemeldet sind. Einwohner/innen, die sowohl die deutsche als auch eine fremde Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer/-innen sind alle Arbeiter/-innen und Angestellten einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende u.a.), die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind zur Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsförderungsgesetz AFG) oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Nicht erfasst sind grundsätzlich Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Beamte sowie jene Arbeitnehmer, die aufgrund einer nur geringfügigen Beschäftigung keiner Versicherungspflicht unterliegen. Wehr- oder Zivildienstleistende gelten dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, wenn sie ihre Dienste aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus angetreten haben und nur wegen des Wehr- oder Zivildienstes kein Entgelt erhalten.
Nicht ausgewiesen werden die Fälle, die keinem Stadtbezirk oder Quartier zugewiesen werden können.
Beim Nachweis der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer/-innen nach dem Wohnortprinzip erfolgt die Zuordnung der Beschäftigten zum Wohnort nach den dem Arbeitgeber mitgeteilten Angaben.
Bezugsquelle der Daten ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Arbeitslose
Arbeitssuchende bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, die vorübergehend nicht oder nur kurzzeitig in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und weder Schüler/-in, Student-/in oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen noch arbeitsunfähig erkrankt oder Empfänger von Altersruhegeld sind und die für eine Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer/-in sofort zur Verfügung stehen.
Nicht ausgewiesen werden die Fälle, die keinem Stadtbezirk oder Quartier zugewiesen werden können.
Bezugsquelle der Daten ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Leistungsempfänger nach dem SGB II
Die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II ist das Arbeitslosengeld II (ALG II). Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das so genannte „Hartz-IV-Gesetz“ eingeführt und wird deshalb umgangssprachlich oft auch als „Hartz IV“ bezeichnet. Das ALG II fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe auf Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen. Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, um ALG II zu erhalten; es kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden.
Bezugsquelle der Daten ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Gebäude mit Wohnraum
Ein Wohngebäude liegt vor, wenn es mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dient. Überwiegend für Nichtwohnzwecke genutzte Gebäude werden dagegen als Nichtwohngebäude gezählt.
Eine Wohnung ist die Gesamtheit aller Räume, die die Führung eines Haushalts ermöglichen. Zu einer Wohnung gehören eine Küche oder ein Raum mit einer Kochgelegenheit, ein eigener abschließbarer Zugang, Wasserver- und Wasserentsorgung sowie Toilette, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können. Fehlt die Küche bzw. Kochnische, liegt eine sonstige Wohneinheit vor.
Schulen
Ausgewiesen werden alle allgemeinbildenden Schulen. Dazu zählen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen (ehemals Sonderschulen).
Zu den Grundschulen zählen die Gemeinschaftsgrundschulen sowie die konfessionellen Grundschulen.
Zugelassene Kraftfahrzeuge privater Halter
Hier handelt es sich um alle nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (STVZO) im jeweiligen Gebiet auf private Halter zugelassenen Kraftfahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde.