Jacky84
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« Antworten #4 am: 15. Januar 2008, 21:52:17 » |
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Huhu so hab mal nach geschaut und was gefunden hoffe hilft weiter
Wuppertal-Pass
Die Stadt Wuppertal hat im Jahre 1986 den „Wuppertal-Pass“ eingeführt. Einwohner und Ein-wohnerinnen, die laufende Sozialleistungen erhalten oder deren Einkünfte die Sozialleistungssätze nur geringfügig überschreiten, erhalten damit die unten aufgeführten Vergünstigungen.
Den „Wuppertal-Pass“ erhält man auf Antrag oder automatisch von der Dienststelle, die die Sozialleistung gewährt.
Beantragt werden muss der „Wuppertal-Pass“ bei dem für den Wohnort zuständigen Bezirkssozialdienst, wenn
* laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II von der ARGE Wuppertal bezogen werden oder * wenn das vorhandene Einkommen die Sätze der Sozialhilfe nur geringfügig überschreitet.
Anspruchsberechtigt sind Einwohner/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Im Haushalt lebende Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten die Vergünstigungen durch den „Wuppertal-Pass“ der Eltern oder des Elternteiles. Bei der Beantragung ist entweder der letzte Bewilligungsbescheid der ARGE Wuppertal vorzulegen oder Nachweise über die Höhe aller Einkünfte und der Miete.
Auch Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen, die lediglich über Taschengeld verfügen, erhalten den „Wuppertal-Pass“ nur auf Antrag. Dieser kann über die jeweilige Heimleitung gestellt werden.
Ohne besonderen Antrag bekommen den „Wuppertal-Pass“ Personen, die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), wirtschaftliche Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz erhalten. Die jeweils Hilfe gewährende Dienststelle stellt den „Wuppertal-Pass“ automatisch aus.
Bei Vorlage des „Wuppertal-Pass“, der in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt wird, werden folgende Vergünstigungen gewährt:
städt. Einrichtung Art der Vergünstigung Stadtbetrieb Schulen Befreiung vom Entgelt für die Mittagsverpflegung in städt. Schulen mit Ganz-tagsbetreuung (Hauptschulen Röttgen und Kruppstraße, Gymnasium Siegesstraße) und für alle Gesamtschulen. Bergische Musikschule Eintrittsermäßigung beim Besuch von Veranstaltungen. Auf Antrag Schulgeldermäßigung beim Besuch der Musikschule. Von der Heydt Museum Ermäßigung des Eintrittspreises für Dauer- und Wechselausstellungen. Volkshochschule Ermäßigung der Kursgebühren um 50 %. Familienbildungsstätte Ermäßigung der Kursgebühren um 50 %. Stadtbibliothek Kostenloser Benutzerausweis. Stadtbetrieb Jugend und Freizeit Kostenlose Teilnahme für einen Kurs. Stadtbetrieb Sport und Bäder Ermäßigte Gebühren fürs Schwimmbad. Einzelkarte für Kinder und Erwachsene 1,50 € Mehrfachkarten für Kinder und Erwachsene 10 er Karte 13,00 € 50 er Karte 50,00 € 100 er Karte 75,00 € Halbjahreskarten für Kinder und Erwachsene 50,00 € Schwimmunterrichtskarte für Kinder und Erwachsene 18,00 € Saisonkarte Freibad (Eintritt für Kinder bis 3 Jahre in den Freibädern frei) 28,00 € Ressort Baurecht, Grundstücke und Wohnen Ermäßigte Gebühren für die Ausstellung einer
* allgemeinen Wohnberechtigungsbescheinigung
5 €
* Ausnahmewohnberechtigungsbescheinigung
5 €
Vergünstigung bei Inanspruchnahme anderer Einrichtungen Katholische Familienbildungsstätte kostenlose Kursteilnahme Freibad Neuenhof Eintrittspreisermäßigung
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